204 ) C. Reinheitspaß Quantität derselben. Angabe Cwobei die ZJahl der Colli's und der deren Gewicht, die Stückzahl der Wagren. einzelnen Artikel, das Maß und Gewicht der Gegenstände genau anzugeben.) Von wo abgesandt. .........Ü— — — Wohin bestimmt. Auf welcher Route sie zu kranspor- tiren. Straße, auf welcher sie in die Koͤnigl. Saͤchs. Staaten einzupassiren bestimmt sind. Ob und wie verpackt? Woher urspruͤnglich? —— — Ort. Amtssiegel. Datum. Namensunterschrift der den Paß ausstellenden « Ortsbehoͤrde. Bemar 1.) Dieser Paß gilt nur für diejenigen Waaren, welche ausdrücklich in demselben angegeben und genau specificirt sind. 7 2.) Eben so ist derselbe nur für diejenigen Haupt-Zolleinnahmen gültig, auf welche er ausgestellt ist. 3.) Uiberdies gilt der Paß nur für die zum Transporte der Waaren bis zur Grenze erforderliche Tage, vom Tage der Ausstellung an gerechnet. Zeit, nämlich für Wochen