(227 ) S. 15. Alle Waaren muͤssen mit einer genauen Declaration versehen seyn und mit deren Zugrundelegung untersuche werden. Nach Maßgabe der für die Contumaz-Anstale be- sonders entworsenen Instruction sind gistfangende Waaren einer förmlichen Desinfection und Reinigung zu unterwerfen; niche giftfangende Waaren bedürfen nur einer äußern Reinigung. Waarenführer und Geschirre sind in der Regel zurückzusenden; wollen sie dennoch aus besondern Gründen weiter passiren, so baben sie ebenfalls eine resp. 10= oder 20tägige Contumaz auszuhalten. (5. 14.) F. 16. Die bereies bekannk gemachten Bestimmungen, durch welche das Einbringen von umpen, alten Kleidern, auch Menschenhaaren, in biesige Lande gänzlich verboten ist, in- gleichen die Verordnungen wegen des Einwanderns der Handwerksburschen, Slavonischen Topfstricker und Drahcarbeicer, ingleichen der Krainer Wetsteinhändler, bleiben in voller Wirksamkeit. . 17. Die Wachen sind ermächtige, gegen Jeden, der den Ceordon überschreitet, und auf Zurufen derselben nicht zurückweicht, oder wohl gar Gewalt brauche, die Waffen anzu- wenden und, nöthigen Falls, Feuer zu geben. E. 18. II. Die durch senen Sperrcorden niche mie gekroffene Grenze der Oberlausitz gegen das Königreich Preußen bin, wird zwar durch den noch bestehenden Königl. Preußischen Cordon an der Oder geschüße; zu noch mehrerer Sicherheit wird jedoch so lange, bis über das Auftreten und die Wirksamkelt des Königl. Preußischen Cordons an der Spree bestimmee Nachriche eingegangen ist, an der gedachten Grenze eine Beobachr- ungslinie gezogen, dergestale, daß die Grenze, von Neudorf an der Spree bis Wantscha, durch Uncerthanen bewacht und durch Militair abpatrouillire wird. Die nähern, bierbei zu beobachtenden Vorschrifscen werden durch besondere Verfügung der Ober. Amts-Regie- rung zu Budissin bekanne gemache werden. . 19. IIII. Als eine Controle jenes Cordons und dieser Beobachtungslinie, und miehin als zweite Sicherungslinie für das linke Elbufer, wird der Elbstrom angenommen und daher noch besonders beobachtet. Reisende, Waaren= und Vieh-Transporte können da- ber nur auf einem der bestimmten Uibergangspunkte: nämlich bei