( 231 ) - Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen. 39. 60.) Bekanntmachung der Ober-Amts-Regierung zu Budissin, die interimistische Districts= und Physicats= Bezirks-Eintheilung der Ober- lausitz betreffend; vom ä5ten September 1831. r N die Königliche Ober-Amets-Regierung, im Einverständnisse mit der allerböchst- und böchstverordneten Immediat-Commission, zu schleunigerer und vollständigerer Ausfuͤh- rung und Handhabung der zu Abwendung der Asiatischen Cholera angeordneten Maß- regeln, die Koͤniglich Saͤchsische Oberlausitz in zwei amtshauptmannschaftliche Districte, den Zittau-Löbauer und den Budissin-Camenzer, jeden derselben aber wiederum in mehrere Physicatsbezirke einzutheilen und, soviel die beiden amtshauptmannschaftlichen Districte anlanget, die in dem Budissin-Camenzer im Bezug auf die Cholera vorkom- menden Angelegenheiten dem Herrn Ober-Amts-Regierung-Referendar von Broizem zu übertragen befunden hat, wogegen der Zlttau= 4öbauer Disteice in gedachter Hinsicht dem Herrn Ameshaupemann von Ingenhäff untergeben bleibe; so wird solches, mit Bezug-= Gesetzsammlung 1831. ( 47 )