(.232 ) nahme auf die sub O. ersichtliche, die diesfallsigen speciellern Bestimmungen enthaltende Beilage, andurch zu Jedermanns, und namenelich der oberlausitzischen Gerichtsbehörden, Wissenschaft und Nachachceung bekannt gemacht. Budissin, am 5een September 1831. Königlich Sächsische Ober-Amts-Regierung des Markgrafthums Oberlausi. von Gerßdorf. Karl Gotefried Auster, S.