(340 ) 16. in) Einreichung Dasselbe wird bei den 9. 4. sub 1. bestimmten Gegenstaͤnden, in einer von dem desselben. Praesidio signirten Abschrist, Uns von dem betreffenden Deparcements-Minister, bei dem weitern Vortrage in der Sache eingereicht. Bei den ebendaselbst sub 2. erwähneen Sachen wird nur die Enescheidung des Staats- Rathes dem becreffenden Minister eingehändigt. . 17. Anzeige von Sind einzelne Mieglieder behinder#, den Sitzungen des Scaaltsrathes beizuwohnen, so Hinderniffen. haben sie solches dem Praesiclio in Zelten anzuzeigen. 9. 18. Kanzleipersonal. Die beim Staatsrathe noͤthigen Kanzleigeschaͤfte sind von dem beim Gesammt-Alinisterio angestellten Personale mit zu besorgen. Urkundlich haben Wir diese Verordnung eigenhändig vollzegen und derselben das Ké- nigliche Siegel beidrucken lassen. Geschehen zu Dresden, am 16 ½n November 1831. Anton. Friedrich August, H. z. S. Bernhard August von Lindenau. D. Maximilian Günther.