(354 ) maßregeln, die strengste Abndung b„ auch, nach Befinden, zeitige oder selbst immer- währende Entsehzung von ihren Aemtern zu erwarten. Uiberdies werden solche zu Uibereragung aller, in Folge einer Vernachlässigung die- ser Art, bei andern Behörden entstehenden Gerichts= und andern Kosten aus eignen Mitteln angehalten werden. Hiernach haben sich Alle, die solches angehe, gebührend zu achten. Dresden, am 7 December 1831. Die wegen der Maßregeln gegen die Asiatische Cholera allerhöchst verordnete Commission. von Wietersbeim. H. L. Hausmarn, 8. Ausgegeben zu Dresden, am sOten December 1831.