( 363 ) 79.) Verordnung der Ober-Amts-Regierung zu Budissin, die Ouglisicgtion der, gls Phosicen in der Oberlausic anzustellenden Aerzte betreffend; vom 14ten December 1831. O. die, im 48sten Stücke der dießjährigen Gesetsammlung, unter No. 72. enthallene Verordnung der Landesregierung, die Qualisication der als Physicen anzustellenden Aerzke betreffend, auch für das Markgrafehum Oberlausißz von Güleigkeic und daher zu Erlangung einer Physicaksanstellung daselbst ersorderlich seyn soll, daß der Ansuchende den in jener Verordnung aufgestellten Bedingungen zuvor ausreichend genuͤgt habe, so wird dieses zur Nachachtung fuͤr die betreffenden Obrigkeiten hiermit bekannt gemacht. Budissin, den 14ten December 1831. Königlich Sächsische Ober-Amts-Regierung des Markgrafthums Oberlausitz. von Gerßdorf. Octo Schumann, 8. Ausgegeben zu Dresden, am 22sten December 1831.