146 1 8 41. Nachdem die Ratificationd-Urkunden dieses Vertrags vollzogen und aus- gewechselt worden sind, so wird derselbe in vorstehender Uebersetzung mit dem Bemerken, daß der im Artikel X. des Vertrags erwähnte Tarif bei der Fürstl. Geheimen= Canzlei hier von den betheiligten Handel= und Gewerbetreibenden eingesehen werden kann, andurch zur öffentlichen Kennt- niß gebracht. Rudolstadt, den 22. September 1841. Fürstl. Schwarzburg. Geheime-Raths-Collegium. gez. Witzleben.