Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achbehnteo Stũck voin Dahr 1850. M XLV. Minmi sterial. Vekanntmachung. In Beziehung auf die Verordnung, die Organisation des Ministeriums betref- fend, vom 26. April c., wird in erhaltenem Auftrage des regierenden Fürsten Hochfürstliche Durchlaucht Folgendes hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht: I. Haben Serenissimus für gut befunden, die kirchlichen-und Schulangelegen- heiten von der Abtheilung der Justiz zu trennen und dafür eine eigene unter Nr. 4 u bilden. II. Sind die Militair-Angelegenheiten von der Abtheilung des Innern (Nr. 3) abgezweigt und der ersten Abtheilung zugewiesen worden. II. Leitet der unterzeichnete wirkliche Geheime-Rath und Minister gleichzeitig als Vorstand die Geschäfte der ersten Abtheilung, der Abtheilung für Kirchen= und Schulsachen und der Abtheilung der Finanzen, Vorstand der Abtheilung der Justiz ist der Herr Ministerial-Rath Schwartz und der Abtheilung des Innern der Herr Ministerial-Rath Scheidt. IV. Vortragende Mitglieder des Fürstlichen Ministeriums sind folgende: 1) in Militair-Angelegenheiten: Herr Regierungs-Rath von Ketelhodt; 2) bei der Abtheilung des Innern: Herr Regierungs-Rath von Ketelhodt, Herr Haupimann von Erffa, Herr Regierungs-Rath Leo, Herr Stadtphysicus Dr. Syrbius. 3) bei der Abtheilung für Rirchen= und Schul sachen: Herr Regierungs-Rath Schwartz, und in Ansehung der Schulangelegenhriten noch Herr Gymnasial-Director Dr. Müller und Herr Professor Wächter. Fürstl. Schw. Rurolst. Gesetsammlung IXI. 63