46 1851. XXXII. Ministerial-Bekanntmachung. Dem Kurfürstlich Hessischen Steueramte zu Gelnhausen ist die Befugniß zur unbeschränkten Ertheilung und Erledigung von Uebergangsscheinen beigelegt worden. Rudolstadt, den 9. October 1851. Fürrstl. Schwarzb. Ministerium, Abth. der Finanzen. Dh. Schwartz. . usw