1851. 59 Der Ministerialrath Scheidt wird noch als Vorstand der Abtheilung des Innern fungiren. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Fürstlichen Insiegel. So geschehen und gegeben Rudolstadt, den 19. Dechr. 1851. (I. S.) Fr. Günther, F. z. S. v. Bertrab. Scheidt. v. Ketelhodt. v. Bamberg. & XIIII. Ministerial-Bekanntmachung. Daß in Berücksichtigung des, bei der Versendung übergangssteuerpflichtiger Gegenstände mittelst der Eisenbahnen hervorgetretenen Bedürfnisses den Großher= zoglich Hessischen Ortseinnehmereien zu Bensheim, Friedberg und Butzbach, an welchen Orten Districtseinnehmer ihren Sitz haben, unter Antheilnahme dieser Leb- teren die Ermächtigung zur Anofertigung von Uebergangsscheinen ertheilt worden ist, wird hiermit zur öffentlichen Kennkniß gebracht. Rudolstadt, den 10. December 1851. Fürstl. Schwarzb. Ministerium, Abth. der Finanzen. Th. Schwarß. 5 . Koch.