Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Gehnes Stüch vom Jahre 1852. XXX. Ministerial Bekanntmachung. Nachdem der im 2ten Stücke der vorjährigen Gesesammlung publitirten Con- vention über den Gebrauch der Paßkarten als Legitimationsmittel auf Reisen unterm 27. April d. J. auch die Fürstlich Lippesche Regierung beigetreten ist, so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. . Rudolstadt, den 13. Mai 1832. Fürstlich Schwarzburgisches Ministerium. ertrab. XXXI. HFandels= und Schiffahrts Bertrag zwischen Preusien und den übrigen Staaten des deutschen Zoll= und Handels- Vereins einerscits und den Niederlanden andererseits, vom 81. Detbr. 1851. Der vorste chendi in der deutschen Uebersebung abgedrackte, unterm 31. Decbr. v. J. zwischen den Zollr Handels und Schiffahrts-Vertrag wird, nachdem derselbe ratificirtworden und die Auswechse- lung der Ratifications. Urkunden stattgefunden hat, zur Nachachtung hierdurch be- konnt gemacht. Rudolstadt, den 28. Mai 1852. Fürstl. Schw. Ministerium, Abtheilung der Finanzen. h. S wartz. A. Koch. Bũrsil. Schw. Rudolst. Gesebsamml. XIII. 11