eos 1853. der nöchigen Vollmacht versehen, welche den folgenden Artikel vereinbart und unter- zeichnet haben: Die Ratificationen deß am 16. Juni 1852 abgeschlossenen Vertrages wegen der in gewissen Fällen zu gewährenden gegenseitigen Auolieferung der vor der Justiz flüchtigen Verbrecher sollen zu Washington innerhalb eines Jahreo von dem Datum dieser Uebereinkunft an gerechnet, oder wo mäglich fruher, ausgewechselt werden. Der gegenwärtige Additional-Artikel soll dieselbe Kraft und Wirkung haben, als ob er Wort für Wort in vorgenannten Vertrag vom 16. Juni 1352 mit aufge- nommen worden wére und soll in der in demselben vorgeschriebenen Weise genehmigt und ratificirt werden. Zu urkund dessen haben wir, die respectiven Bevollmächtigten, diese Ueberein- kunft gezeichnet und unsere Siegel hier beigedrückt. Geschehen zu Washington, den sechezehnten November Eintausend acht hundert zwei und funfzig und im sieben und siebenzigsten Jahre der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten. (gez.) Fr. von Gerolt. (l. 8.) (gez.) Edward Everett. (L. 8.)