1853. 221 1. Verzeichniß derjenigen Gegenstände, welche im Zwischenverkehr zwischen Preußen und Oesterreich eingangszollfrei oder zu einem ermäßigten Zwischen- Zollsatze zuzulassen sind. A. Zollfreie Gegen stän de. 1. Abfälle. Hierunter sind verstanden: Abfälle und Abschnitze von rohen oder gegerbten Hüäuten und Fellen; Blut, flässiges und eingetrocknetes; Dünger, thierischer; Flechsen; Hörner, einschließlich Gemshörner und Hirschgeweihe, Hornspitzen, Hornscheiben und Hornspäne; Klauen und Füße oder Beine; Knochen, Knochen- mehl (Spodium), Knochenschaum (Zuckererde); Leimleder; Abfälle von der Wachobereitung (Bienenerde, Bienenkeule, Bienenrab); Flockwolle (Abfall bei dem Spinnen), Tuch= oder Woll-Trümmer (Abfall bei dem Weben), Scheer- wolle (Abfall bei dem Tuchscheeren), Zupfwolle oder Schuddywolle. Asche von Holz, auogelaugte; Asche von Torf; Steinkehlen und Braun- kohlen; Kalkäscher oder Aschenerde; Lohkuchen oder ausgelaugte Lohe; Oelkuchen und Oelkuchenmehl; Streulaub, Stroh, Häckerling (Häcksel), Spreu (Kaff) und Kleiez Säge und Hobel-Späne;z Schlempe und Spülicht; Treber und Trester; Popierabschnihe (Papierspäne), Hadern oder Lumpen (Strazzen). Glasgalle und Glasschaum; Schlacken von Erzen; Kupferasche; Münzge- kräz (Silbergekräz, Goldschmiedegekrdz, Kapellaschez Zinngekrdzz Scherben von Glas-, Thon= und Porzellan-Waaren. 2. lese 3. Bienen stöck mit lebenden Bienen; *e gebrauchte und solche, in welchen die Bienen getoͤdtet sind, mit dem Honi 4. Chennga-r Gnlfekoffe und Produete, nänlich: Mineral-Wasser, natürliches, in Flaschen und Krügen; Schwefel; Wein- stein, roher, raffinirter, krystallisirter; Vicriol, Eisen-, Kupfer-, gemischter Eisen- und Kupfer-, weißer; Waslerglas.