242 1853. H Hinsichtlich der in dem vorstehenden Verzeichnisse nicht enthaltenen Gegenstaͤnde kommen die allgemeinen, bezichungsweise die ais Ausnahnie fuͤr gewisfe Grenz- strecken oder Zollmter jetzt oder künftig bestehenden Zollsahe in dem allgemeinen Tarife jedec Staates zur Anwendung. I. Verzeichnist derjenigen Gegenstände, von welchen im Zwischenverkehr zwischen Preußen und Oesterreich Ausgange-Abgaben erhoben werden können. 1) Abfälle und zwar: von Gerbereien das Leimleder; Abfälle und Theile von rohen Hauten und Fellenz abgenutzte alte bederstücke; Hörner, Hornspitzen, Hornscheiben, Horuspäne; Klauen; Knochen, letztere mögen ganz oder zer- kleinert sein. 2) Blutegel. 3) Eckerdoppern (Knoppern), Knoppernmehl, Eicheln, Eichelhülsen, Valonna, Galläpfel, Pottasche und andere unauögelaugte vegetabilische Asche; Wein- stein, roher. 4) Geld= und Silber-Stufen. 5) Granaten, rohe. . 6)Häute,FelleundHaare,undzwanrohe(grüne,gesalzenc,trockene)Hckute und Felle zur Lederbereitung; rohe behaarte Schaaf-, Lamm- und Ziegen- Felle; rohe Hasen- und Kaninchen-Felle; Haate aller Art, einschluͤssig orsten. 7) Lumpen (Hadern) und andere Abfälle zur Papier= Fabrikation: leinene, baum- wollene, seidene und wollene bumpen, auch macerirte Lumpen (Halbzeug); Papierabschnitzel (Papierspänc); Makulatur (beschriebene und bedruckte); des- gleiche alte Fischernehze, altes Tauwerk und Scricke. 8) Nickel und Kobalt-Erze und -Speise; Nickel-Metall und Nickel Schwamm. 9) Seide und zwar: Seiden-Galleten (Kokono); Seidenabfülle, ungesponnen; Seide, rohe, unfilirt oder filirt; rohe Nähseide. 10) Topferthon für Porzellan-Fabriken (Porzellan-Erde).