1853. 277 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundzwanzigstes Skäch vom Jahre 1833. XLV. Ministerial-Bekanntmachung, die weitere Einstellung der Erhebung des Eingangozolles für Getreide, Hülsen- früchte, Mehl und andere Mühlenfabrikate betreffend. In Gemähheit einer unter den Regierungen der Zellvereing-Staaten neuer- lich stattgehabten Vereinbarung ist die vor der Hand bio zum Schluß des lau- fenden Jahres verfügt gewesene Einstellung der Erhebung des Eingangszolles für Getreide, Hütsenfrüchte, Mehl und andere Mühlenfabrikate nämlich: ge- schrotete und geschälte Körner, Graupe, Grieo und Grütze, gestampfte oder ge- schälte Hirse bis Ende September des künftigen Jahres I#4 auogedehm wor- den, was hierdurch mit Bezugnahme auf die betreffende Ministerial-Bekanntma- chung vom 13. v. M. zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Rudolstadt, den 21. October 1853. Färstl. Schwarzb. Ministerium, Abtheil, der Finanzen. Th. Schwarg. e 40 XLVI. Ministerial-Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Herzoglichen Regierungen von Modena und Parma zu dem Preußisch-Oesterreichischen Handels= und Jollvertrage. Nachdem die Herzoglichen Regierungen von Modena und Parma dem zwi- schen Preußen und Oesterreich abgeschlossenen Handels= und Zellvertrage vom 19. Februar 1#853 auf Grund des Artikels 26 dieses Vertrage beigetrei, auch Fürstl. Schw. Rudolß. Gesehsamml. XIV.