290 1853. LIII. Ministerial-Bekanntmachung vom 19. Dezember 1853, betreffend den Verkrag zwischen Preußen und den übrigen Jollvereinsstaaten cinerseits und Waldeck andererseits wegen der Fort- dauer des Anschlusses de Fürstenthums Pyrmont an dad Zollspstem Preusens und den übrigen Staaten des Zollvereins. Nachdem von Sr. Durchlaucht, dem Fürsten, der nachstehend abgedruckte Vertrag vem 3. September d. J. zwischen Preußen und den übrigen Staaten des Zollvereins einerseito und Waldeck andererseito wegen der Forkdauer des An- schlusses deo Fürstenthume Pyrmont an das Zoll- Syhen Preußens und der übrio en Staaten des Zollvereins ratificirt worden, auch die Auswechselung der gegen- eitigen Ratifications Urkunden erfolgt ist: so wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Rudolstadt, den 19. December 1853. Färstl. Schwarzb. Ministerium, Abtheil. der Finanzen. Th. Schwartz. 2% Bertrag zwischen Preusen, Bapern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, Kur- hessen, dem Großberzegtume Hessen, den zu dem Thüringischen Zoll= und Hamels-Vereine gehörigen Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nassau und der freien Stadt Frankfurt einerseits und Waldeck andererseits, die Fortdauer des Anschlusses des Fürstenthumes Pyrmont an das Zoll-System Preusens und der übrigen Staaten des Zollvereins betreffend. Bei dem bevorstehenden Aklaufe des Vertrages vom 11. Dezember 1841 über den Anschluß des Furstenthumes Pyrmont an das Zoll-System Preußens und der übrigen Staaten des Zollvereins haben die kontrahirenden Theile, in An- erkennung der wohlthätigen Wirkungen des gedachten Anschlusses für den Handel und Verhor der beiderseitigen Unterthanen, zum Zwecke der Verlängerung jenes Vertrages Unterhandlungen eröffnen lassen und deßhalb zu Bevollmüchtigten er- nannt: einersei 4 Seine Majenkt, ftder König von Preußen, für Sich und in Vertre- tung der öbrigen Muchaan dee kraft der Verträge vem 22. und März und 11. Mai 1833, 12. Mai und 10. Dezember 1835, 2. Janua 2 8. Mai, 19. Oktober und 13. November 1841, jrlulih vom 4. !“ 1853