1 85 4. Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. — Sü vom Zchr 154. * XLVII. Ministertal Bekaunemochung, betreffend die Aufhebung der in Folge der eingetretenen Landestrauer ange- ordneten Einstellung der Uffentlichen Lustbarkeiten u. s. w., vom 14. Juli 1854. Auf Befehl Seiner Durchlaucht des Fürsten, unseres gnädigsten Herrn, wird die in Folge des Höchstbetrübenden Ablebens der Durchlauchtigsten regierenden Fürstin zu Schwarzburg und der Durchlauchtigsten Fürstin Mutter, verwittweten Fürstin zu Schwarzburg, durch die Ministerial-Bekanntmachungen vom 12. und 21. Juni d. J. getroffene Anordnung, die Einstellung des öffentlichen Tanzens und Musikhaltens so- wie aller sonstigen rauschenden Vergnügungen betreffend, unter Aufrechterhal, tung der übrigen Bestimmungen rücksichtlich der noch fortdauernden Landestrauer, vom 23. d. M. ab dergestalt ausgehoben, daß von diesem Tage ab öffentliche Vergnügungen der gedachten Art wieder stattfinden konnen. Rudolstadt, den 14. Juli 18541. Fürstl. Schwarzb. Ministerium. v. Bertrab. & XLVIII. Ministerial-Bekanntmachung vom 14. Juli 1854, betreffend den Vertrag mit Frankreich wegen gegen- seitigen Schutzes dos literarischen und artistischen Eigenthums. In dem mittels Ministerial-Bekanntmachung vom 3. Februar d. J. publicirten, zwischen dem diesseingen und dem Naiseriich Französischen Gouvernement wehen gegen- Fürkll. Schw. Audolst. Gesegsamml. X é in Rudolstadt, den 2 . Jut 1854.