198 1854. . 2. Am 16. October d. J. haben die Wahlen der sämmtlichen Abgeordneten und zwar der Abgeordneten der größeren Grundbesitzer durch diese und der übrigen Abgeordneten durch die am 2. October d. J. gewählten Wahlmänner stattzufinden. Rudolstadt, den 4. August 1854. Jürstlich Schwarzb. Ministerium. v. Bertrab.