4 18555. . 86. » Die Diäten und Reisekosten-Liquidationen der einzelnen Abgeordneten werden von dem Landtags-Vorstande bezüglich dessen Stellvertreter attestirt und nach näherer Prü- fung auf die Staatscasse angewiesen. Urkundlich unter Unserem Fürstlichen Insiegel und Unserer eigenhändigen Unterschrift. Rudolstadt, den 9. Februar 1855. (L. S.) Friedrich, Günther, F. z. S. v. Bertrab. Scheidt. v. Ketelhodt. v. Bamberg.