116 1855. Berichtigung eines Deuckfehlers. In §. 1 der Instruction für die zur Abschätzung des steuerfreien Grund- besitzes erwählten Sachverständigen vom 23. März 1855, S. 90 der Ges.= Samml. muß es statt der Worte: „bei Besprechung des Kaufwverths" heißen: bei An- sprechung des Kaufwerths.