1855. 125 XXXVIII. Ministerial-Bekanntmachung vom 4. Juli 1855, die dem Königlich Preußischen Untersteueramte zu Guben beigelegte Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen betreffend. Nach einer Mittheilung des Königlich Preußischen Finanz-Ministeriums ist dem Untersteueramte zu Guben, Regierungsbezirks Frankfurt a. O., die Befugniß zur Er- ledigung von Uebergangsscheinen beigelegt worden, was hiermit zur öffentlichen Kennt niß gebracht wird. Rudolstadt, den 4. Juli 1855. Fürstl. Schwarzb. Ministerium, Abtheil. der Finanzen. Th. Schwartz. A. Koch.