146 1855. Begleitscheinwechsel mit dem Königlich Preußischen Hauptzollamte zu Wittenberge er, theilt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Rudolstadt, den 20. Nevember 1855. Fürstl. Schwarzb. Ministerium, Abth. der Finanzen. Th. Schwarß. A. Koch. & L. Ministerial-Vekanntmachung vom 28. November 1855, die Errichtung eines Haupt-Steucramtes mit Niederlage in Ruhrort und die Erblärung des dortigen Hafens zum Frcihafen betreffend. Nach einer Mittheilung des Königlich Preußischen Finanz-Ministeriums ist in Nuhrort, in der Nheinprovinz, ein Haupt-Steuer-Amt mit Niederlage, unter Er- klärung des dortigen Hafens zum Freihafen im Sinne der Vereinbarung vom 8. Mai 1841 errichtet worden und wird dasselbe mit dem 1. December d. J. in Wirksamkeit eten. Rudolstadt, den 28. November 1855 Fürstl. Schwarzb. Ministerlum, Abtbeil., der Finanzen. v. Ketelhodt. A. Koch. LI. Verordnung des Fürstlichen Ministeriums, Abtheilung des Innern, vom 29. Nov. 1855, betreffend das Verbot des Gebrauchs von Pflugschleifen auf den Chaussecen. Das von der vormaligen Fürstlichen Straßenbau-Commission unterm 10. Mai 1839 erlassene Verbot des Gebrauchs von Pflugschleisen auf den Chausseeen ist zwar durch die Befanntmachung vom 24. Jannar 1849 wieder aufgehoben worden; im Hinblick auf die wesentlichen Nachtheile jedoch, welche durch die seit dieser Zeit in eini- gen Gegenden wieder üblich gewordenen Pflugschleppen den Chausseeen erwachsen sind, wird mit höchster Genehmigung 8erenissimi hiermit bestimmt, daß rom 1. Jan. 1856