1856. 640 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg- Rudolstadt. Schhites glůck vom Jahre 1856. LXV. Ministerial Bekanntmachung vom 11. Febr. 1856, die Erweiterung der Amtsbefugnisse des Großherzoglich Badenschen Nebenzollamtes I. zu Säckingen betr. Nach einer Mittheilung des Großherzoglich Badenschen Finanz-Ministeriums ist in Folge der am 4. d. M. erfolgten Eröffnung der Eisenbahnstrecke von Basel nach Säckin- gen dem Nebenzollamte I. zu Säckingen die unbeschränkte Befugniß zum Begleitschein- wechsel mit allen zuständigen Zollbehörden, so wie die unbeschränkte Befugniß zur Zoll- erhebung vom genannten Termine an, ertheilt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntuiß gebracht wird. Rudolstadt, den 11. Februar 1856. Fürstl. Schwarzb. Ministerium, Abtheilung der Finanzen. Th. Schwarpß. K M XVI. Verordnung vom 15. Februar 1856 im Betreff des Gotteddienstes und des Schulunter= richts der Juden. Wir Friedrich Günther, von Gottes Gnaden, Fürst zu Schwarzburg r. verordnen im Betreff des Gottesdienstes und des Schulunter#ichts der Juden auf An- trag Unseres Ministeriums, was folgt: Fürsstl. Schwarzt. Audolsl. Gesegsamml. &VII. 15. Ausgegeben in Rudolstadt, den 23. Fekruar 1856.