1856. 161 durch die Gerichte desjenigen Landes untersucht und bestrast werden, dem das be- treffende Seegebiet angehört. Artikel 15. Sollte einer der kontrahirenden Theile in der Folge anderen Nationen irgend eine besondere Begünstigungn Beziehung auf Handel oder Schiffäahrt zugestehen, so solldiese Begünstigung sofort auch dem anderen Theile mit zu Gute kommen, welcher derselben ohne Gegenleistung, wenn das Zugeständniß ohne eine solche erfolgt ist, oder aber unter Gewährung derselben Vergeltung, an welche das Zugeständniß geknüpft ist, ge- nießen soll. Die Vereinbarung in diesem Artikel soll jedoch die Regierung der Nepublik Mexiko nicht hindern, besondere Vortheile und Freiheiten in Bezug auf Handel und Schifffahrt an die neuen Staaten des amerikanischen Kontinents zu bewilligen, welche früher spanische Colonieen waren, mit Rücksicht auf die Gefühle gegenseitigen Wohl- wollens, besonderer Sympathie und politischer Konvenienz, welche natürlicherweise zwischen den gedachten Nationen bestehen müssen; doch sollen solche Bewilligungen nicht gemacht werden dürfen, ohne daß dieselben mit den übrigen Staaten, mit denen Mexiko Verträge hat, die diesem Vorbehalte entgegenstehen, vorher fest geregelt werden. Artikel 16. Beide Theile behalten allen Deutschen Staaten, welche in der Folge in den Deut- schen Zollverein eintreten, das Recht vor, dem gegenwärtigen Vertrage beizutreten. Artikel 17. Gegenwärtiger Vertrag soll acht Jahre hindurch, angerechnet vom Tage der Na- tifications-Auswechselung, gültig sein, und wenn zwölf Monate vor dem Ablaufe dieses Zeitraumes keiner von den kontrahirenden Theilen dem anderen mittelst einer offiziellen Erklärung seine Absicht, die Wirkung des Vertrages aufhören zu lassen, kund thun sollte, so soll letzterer noch ein Jahr über diesen Zeitraum hinaus und so fortdauernd bis zum Ablause von zwölf Monaten nach einer solchen Erklärung, zu welcher Zeit auch diese erfolgen mag, verbindlich bleiben. Artikel 8. Der gegenwärtige Vertrag soll ratifieirt und die Natificationen in der Hauptstadt Mexiko spätestens im nächsten Monat Dezember ausgetauscht werden.