1856. 449 E. Auf Grund der nachstehenden amtlichen Verhandlung: Rudolstadt, den 2. August 1857. Vor dem Fürstl. Justizamte erscheint heute der Töpfermeister August Friedrich Schmidt allhier und bringt an: Er habe von dem Kaufmann Friedrich Wilhelm Baumann hieselbst ein Capital von Ein Tausend Gulden darlehnsweise erhalten, quittire hiermit über den baaren und richtigen Empfang dieser Summe unter ausdrücklicher Entsagung der Einrede des nicht erhaltenen Geldes und mache sich verbindlich, das Darlehn vom heutigen Tage an mit Vier vom Hundert alljährlich zu verzinsen und darin nach vorausge- gangener, beiden Theilen freistehender, elnviertelzährlicher Aufkündigung zurück- zuzahlen. Zur Sicherheit des Darlehns, der Zinsen und etwaigen Kosten der Wiederein- hebung setze er seinen im Pörzthale neben dem Banquier Schulze und dem Ritter- gutobesitzer Freund gelegenen, durch Kaufvertrag vom 24. Juli 1846 erworbenen, Berg hiermit unterpfändlich ein und bitte zugleich um Bestellung der Hypothek durch Eintragung in das Hypothekenbuch. Bei erfolgter Vorlesung ist Comparent bei den abgegebenen Erklä- tungen überall verblieben, hat handgebend darauf angelobt, und dieses Protocoll eigenhändig unterschrieben. August Friedrich Schmidt. Nachrichtlich B. Heincius. sind die darin erwähnten Ein Tausend Gulden nebst Zinsen zu vier vom Hundert und den Kosten der Wiedereinhebung, auf das ebenfalls darin beschriebene Grundstück, mit Vorbehalt der Vorhypothek für Acht Hundert Gulden Capital an Paul Ehrenfried all- hier nebst vierprocentigen Zinsen, in das Hypothekenbuch der Stadt Rudolstadt Bo. 1. Fol. 38. Nr. 6 unterm 2. August d. J. eingetragen worden, worüber dieser Hypothe- kenschein ausgesertigt wird. Rudolstadt, den . Fürstl. Schwarzb. Justizamt.