1856. 268 Schwarza Bd. I. Jol.9, Nr. 6 unterm 28. August d. J. eingetragen worden, worüber bieser Hypothekenschein ausgefertigt wird. Rudolstadt, den 20. August 1857. (L. S.) Fiirstl. Schwarzb. Justizamt. J. Auf Grund der Requisition des Fürstlichen Justizamtes Blankenburg ist die von dem Fuhrmann Heinrich Mever hier in seiner Eigenschaft als Vormund der unmündigen Auguste Schmidt zu Blankenburg zu bestellende Caution von Fünfhundert Gulden auf die demselben zugehörigen nachverzeichneten Grundstücke 1) ein Wohnhaus auf dem Marktplatze Nr. 4 und erworben durch 2) einen Acker Feld in dem Eisersthale neben dem Hofrath Un- mi vom ruh und dem Fleischermeister Müller gelegen, 1. Juli 1845. zur ersten Hypothek in das Hypothekenbuch der Stadt Rudolstadt Bd. Ul. Fol. 24, Nr. 6 unterm 2. Aug. d. J. kingetragen worden, worüber dieser Hypothekenschein aus- Hefertigt wird. Rudolstadt, den 2. August 1857. (L. S.) Fürstl. Schwarzb. Justizamt. K. Nachdem das dem Handelsmann Friedrich zu Rudolstadt lt. Hypothekenscheines vom 18. Jannar 1852 für 600 Fl. Sechshundert Gulden Darlehn Zinsen und Kosten verpfändete, in hiesiger Stadt am Markte unter Nr. 56 neben dem Nagelschmiedemeister Mobr und dem Conditor Weiß belegene, Wohnhaus nach dem Ableben des zeitherigen Besitzers, des Fuhrmanns Christian Rothe, mit der darauf haftenden Hypothek auf dessen Sohn, den Töpfermeister Friedrich Rothe, vermöge gesetzlicher Erbfolge überge- gegangen und dem Leßteren durch Uebereignungsurkunde vom 30.Oct. 1856 gercchtlich zugeschrieben, der neue Besitzer auch auf das Folium seines Vorbesitzers im Hypotheken- buch eingezeichnet ist, so wird dies zur Nachricht des Gläubigers amtlich beurkundet. Rudolstadt, den 28. Nevbr. 1856. (L. S.) Fürstl. Schwarzb. Justizamt.