1856. 305 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zwaiigtes Stüch vom Jahte 1856. XX XIII. Ministerial Bekanntmachung vom 18. August 1856, die Erweiterung der Abfertigungebefugnisse des Königlich Sächsischen Nebenzollamtes 1. zu Klingenthal, Hauptamtrbezirke Eibenstock, betr. Nachdem nach einer Mittheilung des Königlich Sächsischen Finanzministeriums dem dortigen Nebenzollamte l. zu Klingenthal, Hauptamtsbezirks Eibenstock, die Er- mächtigung zum Begleitscheinwechsel mit den zollvereinsländischen Hauptämtern zu Aachen, Cöln, Lindau, Kehl und bei Schusterinsel ertheilt worden ist, so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Rudolstadt, den 18. August 18506. Fürstl. Schwarzb. Ministerium, Abtheil. der Finanzen. Th. Schwarp. A. Koch. XLIII. Ministerial-Bekanntmachung vom 26. August 1856, die Wiederaufhebung der umerm 5. Decbr. 1855 angeerdneten zeitweisen Suspension der Steucrvergütung für ausgehenden Branntwein betr. Mit Höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten wird die durch Mi- nisterial-Bekanntmachung vom 5. Decbr. v. J. angeorducte Kitweise Suspension der Steuervergütung für ausgehenden Branntwein vom 1. Novbr. d. J. abwieder aufgehoben. Rudolstadt, den 26. August 10956. Fürstl. Schwarzb. Miristerimn, Abtheilung der Finanzen. Th. Schwarp. Koch. Ausgegeben in Rudolstadt den 30. * 1856. Fürül. Schw. Audolst. Gesegsamml. XVIl. 15