1856. 311 Gesetzsammlung fuͤr das Furstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Iuriund)woanzigars Stück vom Jahre 1856. — XLVI. Ministerial Bekanntmachung vom 2. September 1856, die Befugniß-Erweiterung der Großherzoglich Oldenburgischen Nebenzollämter I. zu Hooksiel und Ellenserdammersiel betr. Nach einer Mittheilung des Großherzoglich Oldenburgischen Staatsministeriums ist den dortigen Nebenzollämtern I. zu Hooksiel und Ellenserdammersiel die Ermächti- gung zur Erledigung von Begleitscheinen I. und II. ertheilt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Nudolstadt, den 2. September 1856. Fürstl. Schwarzb. “* Abth. der Finanzen. A. Koch. XLVII. MinisterialBekaunntmachung vom 4. September 1856, die Befugniserweiterung deo Königlich Württem- bergischen Cameralamtes Wangen betreffend. Nachdem nach einer Mittheilung des Königlich Württembergischen Finanz= Mi- nisteriums dem dortigen Cameralamte Wangen die Besugniß zu Ausfertigung von Uebergangsscheinen zu controlepflichtigen Getränkeversendungen vom 1. d. M. an er- theilt worden ist, so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Rudolstadt, den 4. September 1856. Fürstl. Schwarzb. Ministerium, Abtheil, der Finonzen. Th. Schwartz. N. Koch. Ausgegeben in Rudolstadt den 13. September 165. Fürll. Schw. uudolst. Gesesamml. XVII. 47