1856. 320 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Srchsundzwanzigaes Stück vom Jahre 1856. LV. Ministerial-Bekauntmachung vom 21. Nov. 1856, die Errichtung einer Revisions= und Zollabfertigungs-= Stelle am Bahnhofe zu Münden betreffend. Nachdem nach einer Mittheilung des Königlich Hannoverschen Ministeriums der Finanzen und des Handels am Bahnhofe zu Münden, um den vermehrten Gütewerkehr daselbst keine Störung erleiden zu lassen, eine Revisions= und Zollabfertigungs-Stelle errichtet worden ist, welche als Filial des Mündener Haupt- Steuer-Amts dieselben Befugnisse hat, wie letzteres, so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Rudolstadt, den 21. November 1856. Fürstl. Schwarzb. Ministerium, Abtheilung der Finanzen. Th. Schwarß. A. Koch. X LVI. Ministerial-Bekanntmachung vom 21. November 1856, die Umwandlung des Grohherzoglich Badischen Nebenzollamteo II. Classe zu Waldshut in ein Nebenzollamt I. Classe, sowie die gleichzeitige Aufbebung des Nebenzollamtes I. Classe am Grenzacher Horn mit dem dortigen Anmeldeposten und die Errichtung eines Nebenzollamtes II. Classe dortselbst betreffend. Nach einer Mittheilung der Großherzoglich Badischen Ministeriums der Finanzen ist das Nebenzollamt Il. Classe zu Waldshut vom 10. d. M. an in ein Nebenzollamt Ausgegeben in Rudolstadt den 6. December 185. Fürsll. Schw. Rudolsl. Gesegsamml. XVII. 51