334 1856. Zugleich wird hierdurch weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der zwischen Preußen, Hannover und Kurhessen und der freien Hansestadt Bremen abgeschlossene Vertrag, die Suspension der Weserzölle betreffend, gleichfallo mit dem 1. Januar 1857 in Wirksamkeit tritt. Rudolstadt, den 20. December 1856. Fürstl. Schwarzb. Ministerimn. v. Bertrab.