1857. 3 III. Ministerial Bekanntmachung vom 12. Jannar 1857, die Errichtung einer Abfertigungöstelle auf dem Bahnhofe zu Cassel betreffend. Einer Mittheilung der Kurfürstlich Hessischen Staatsregierung zu Folge wird auf dem Bahnhofe zu Cassel nach Maßgabe des allgemeinen Regulativs über die Behand- lung des Güter, und Effecten-Transports auf den Eisenbahnen in Bezug auf das Zoll- wesen zum Behuf der zollamtlichen Absertigung der auf den verschiedenen, dort ein- mündenden Eisenbahnen ein= und ausgehenden Güter, eine Absertigungsstelle, welche, geleitet von einem Oberbeamten, im Namen, unter der Controle und mit den Besugnissen des Hauptamtes zu fungiren hat, errichtet werden und mit dem 1. Februar d. J. in Thätigkeit treten, was hiermit zur öffentlichen Kenntuiß gebracht wird. Rudolstadt, den 12. Jannar 1857. Fürstlich Schwarzb. Ministerium, Abtheilung der Finanzen. Th. Schwarß. N. Koch.