1857. 7 VI. Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Jannar 1857, die Erweiterung der Amtobefugnisse des Königlich Bayerischen Nebenzollamtes I. Classe zu Griesen, Hauptzollamtöbrzirks Mittemvald, brtreffend. Nach einer Mittheilung der Königlich Baperischen Staatsregierung ist dem Neben- zollamte I. Classe zu Griesen im Hauptzollamtebezirke Mittenwald die unbeschränkte Befugniß zur Auefertigung von Begleitscheinen I. ertheilt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Rudolstadt, den 21. Jannar 1857. Fürstl. Schwarzb. Ministerium, Abtheilung der Finanzen. Th. Schwarß. 4% Loch.