1857. i9 Gesetzsammlung für das Füurstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. eFünstes Stüch von Johre 1857. XIII. Ministerial-Bekanntmachung vom 30. März 1857, die Erweiterung der Abfertigungobefugnisse des Kur- fürstlich Hessischen Haupksteueramteo zu Hanau betreffend. Nach einer Mittheilung des Kurfürstlich Hessischen Finanz-Ministeriums ist das Hauptsteueramt zu Hanau, nachdem dasselbe mit dem dortigen Eisenbahnhofe durch einen Schienenstrang in Verbindung gesetzt worden ist, mit der Befugniß zur zollamt- lichen Abfertigung der auf den Eisenbahnen ein= und ausgehenden Güter nach Maß- gabe des F. 5 des allgemeinen Regulativs über Behandlung des Güter= und Effecten- transports auf den Eisenbahnen behufs des Zollwesens verseben worden, was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Rudolstadt, den 30. März 1857. Fürstlich Schwarzb. Ministerlum, Abtheilung der Finanzen. Th. Schwarß. A. Koch. & XIV. Ministerial-Bekanntmachung vom 3. April 1857, die Errichtung einer Zollerpedition auf dem Bahnhofe zu Hof betr. Einer Mittheilung des Königlich Bayerischen Staatsministeriums des Handels und der öfsentlichen Arbeiten zufolge ist auf dem Bahnhofe zu Hof für die zollamtliche Absertigung der Eisenbahntransporte eine besondere Zollexpedition, welche im Namen, Ausgegeben in Rudolstadt den 2. Mai 1857. Fürnl. Schw. Rudelst. Geseosamml. XVIII. 5