20 1857. unter Controle und mit den Befugnissen des Hauptzollamtes zu Hof selbstständig zu fungiren und die Bezeichuung „Königliches Hauptzollamt, Zollexpedition auf dem Bahnofek u führen hat, errichtet worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wi Awin n, den 3. April 1857. Fürstl. Schwarzb. Ministerium, Abtheilung der Finanzen. Th. Schwarp. A. Kech. XV. Ministerial-Bekanntmachung vom 14. April 1857, die Enveiterung der Befngnisse des Königlich Bayerischen Nebenzollamtes I. zu Schirnding im Hauptzollamtobezirke Waldsassen betr. Nach einer Mittheilung des Königlich Bayerischen Slaateministeriums des Han- dels und der öffentlichen Arbeiten ist dem Nebenzollamte 1. zu Schirnding im Haupt- zollamtsbezirke Waldsassen, welches bioher zum Vegleitscheinwechsel nur in beschränktem Maße competent war, die Ermächtigung zum unbeschränkten Begleitscheinwechsel mit allen hierzu competenten Aemtern des deutschen Zoll- und Handelsvereins ertheilt wor- den, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Rudolstadt, den 14. April 1857. Fürstl. Schwarzb. Ministerinm, Abtheilung der Finanzen. Th. Schwart. A. Koch. NXVI. Ministerial-Bekauntmachung vom 24. April 1857, den in Bezug auf den Schutz musikalischer und drama- tischer Werke gegen unbefugte Aufführung gefaßten Bundeobeschluß betr. Die Bundesversammlung hat in ihrer zehnten diesjährigen Sihung in Bezug auf den Schutz musikalischer und dramatischer Werke gegen unbesugte Aufführung den nach- stehenden Beschluß gefaßt: