1858. 7 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Drittes Jläch vom Johr vom Jahre 1858. V. Bekanntmachung des Fürstlichen Ministcriums, Abtheilung des Innern, vom 16. Febr. 1858, betreffend die Ertbeilung eines Privilegiums auf die von Louis Beanche zu Paris erfundene Cigarrenmaschine für den Kaufmam Ernst Büchner zu Frankfurt a. M. Auf Sr. Hochsürstl. Durchlaucht Höchsten Befehl ist dem Kaufmann Einst Büch- ner zu Frankfurt a. M. zum Verkauf der von Louis Beanché zu Paris erfundenen Cigarrenmaschine nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Fürstl. Ministerium nieder- gelegten Beschreibung und Zeichnung, ohne daß sedoch Jemand in der Benutzung etwa schon bekannter Theile beschränkt sein soll, ein Privilegium auf Fünf nach einander solgende Jahre von qulo an für den Bereich des Fürstenthums Schwarzburg.- Rudol- stadt mit der Wirkung ertheilt worden, daß ohne seine Zustimmung Niemand befugt sein soll, diese Cigarrenmaschine in den hiesigen Fürstl. Landen einzuführen und in An- wendung zu bringen. Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als erloschen zu betrachten, wenn die Aussfüb. rung und Anwendung der fragl. Erfindung im hiesigen Fürstenthume nicht binnen Jahres- frist nachgewiesen wird. Auch wird die Neuheit und Eigenthümlichkeit der Erfindung im Sinne der nach der Bekanntmachung des vormaligen Fürstl. Geheimeraths-Collegiums vom 12. April 184 3 bei Ertheilung von Erfindungspatenten in den deutschen Zol- vereinsstaaten zu beobachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt. Das unterzeichnete Fürstl. Ministerium macht solches zur allgemeinen Nachachiung hiermit öffentlich bekannt. Rudolstadt, den 16. Februar 1858. Fürstl. Schwarzb. Ministerinm, Abth. des Innern. Scheidt. Berninger. Anegeben in Rudolstadt den 13. März 1858. Fürstl. Schw. Rudolst. Gesehsamml. XIN. 3