1858. « Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Viertes Slich vom Jahre 1858. — J ##..l.. — X VIII. Bekanntmachung des Fürstlichen Ministeriumd, Abtheilung des Innern, vom 8. März 1858, betreffend die Preieveränderung der Arzueimittel pro 1858. Die eingetretenen Veränderungen in den Einkaufspreisen mehrerer Droguen und der Glaswaaren haben eine entsprechende Abänderung der Taxe für Arzneien und Gefäße nothwendig gemacht, und wird die hiernach festgesette mit dem I. April dieses Jahres in Kraft tretende Taxe zur Nachachtung hiermit umter dem Bemerken veröffentlicht, daß die Berechnung des Nabats in der Fürstlichen Ober- und Unter- herrschaft nach Maßgabe der für jeden Landestheil bestehenden gesetzlichen Bestimmun. gen zu erfolgen hat. Nudolstadt, den 8. März 1858. Färstl. Schwarzb. Ministerium, Abth. des Junern. Scheidt. Bermiugen. Ausgegeben in Rudolstadt den 20. Nme 1858. Fürstl. Schw. Rudolst. Gesetzlamml. Alk. 14