1858. 2 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Schhsles Stüch vom Jahre 1858. XIII. Ministerial-Bekanntmachung vom 25. März 1858, die Erhebung der Großherzoglich Sächsischen Steuer- reteptur zu Apolda zu einem Steucramte mit erweiterten Abfertigungsbefug- nsssen betreffend. " NachcinekMitthciltmgdesGkoyherzoglcchcachnschen«StaatsiMinistekiInnswird diczcithckigcStcnmeccptukzuApoldavoiu1.künftigenMonatcsanzueinemStcucrs amte erhoben und demselben a) die Befugniß zur Erledigung von Begleitschein 1 über wollene Garne und über wollene bedruckte und unbedruckte Strumpswaaren, 5) die Befugniß zur Erledigung von Begleitschein II, und W) die enveiterte Besugniß zur schließlichen Abferzigung ausländischer, auch über 15 Pfund wiegender, mit vollständiger Declaration, Grenzabfertigung und Krenzamtlichem Verschlusse eingehender Poststücke ohne Concurrenz des Bezirks- Ober-Controleurs, 4) nächst Belassung aller sonstigen, der jetzigen Stenerreceptur verliehenen, Amts- befugnisse beigelegt werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntmiß gebracht wird. Rudolstadt, den 25. März 18568. Färstl. Schwarzb. Ministerium, Abtheilung der Finanzen. Th. Schwarß. h Schwarb A. Kech. Aucgedeben in Rubolstadt den 3. April 1858. Fordl. Schw. Rudolst. Gesetzsamml. XNIKX. 6