1858. 111 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zwölfles Stüch vom Jahre 1858. &XNNIII Ministerial-Bekauntmachung, den 2. Nachtrag zu dem revidirten Postvereing-Vertrage vom 5. Drcember 1851 betreffend. Nach Maßgabe des Art. 75 des revidirten Postvereins-Vertrages vom 5. De- cember 1851 (Ges.-Samml. 1852, Seite 125 ff.) ist durch eine im Jannar und Fe- brnar v. J. zu München staltgehabte Conferenz des deutschen Postvereines ein 2. Nach. trag zu diesem Vertrage verabredet worden. Sämmtliche bei dem Postvereine betheiligte Regierungen haben sich damit einver- standen erklärt, daß dieser unterm 26. Februar 1857 unterzeichnete Nachtrag-Vertrag mit dem 1. Juli d. J. zur Ausführung komme, und wird derselbe mit höchsler Geneh- migung Serenissimi nachstehend nebst Beilage zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Rudolstadt, den 11. Juni 1858. Fürstlich Schwarzb. Ministerium. v. Bertrab. Ausgegeben in Rudolstadt den 10. Juli 4858. Fürstl. Schw. Rudolst. Gesetzsamml. XIX. 22