100 1859. X70I. Ministerial-Bekanntmachung vom 11. April 1859, die Aufhebung der Weimarischen Bankstelle in der Residenz Rudolstadt betreffend. Der Verwaltungsrath der Weimarischen Bank hat mit Genehmigung des hiesigen Gouvernements beschlossen, die in der Residenz Rudolstadt auf Grund landesherrlicher Concession errichtete Bankstelle in Ermangelung entsprechenden Geschäftsumfanges mit dem 15. April d. J. wieder aufzuheben, was anmit öffentlich bekannt gemacht wird. Rudolstadt, den 11. April 1859. Fürstlich Schwarzb. Ministerium. Dr. v. Bertrab.