176 1859. XLII. Ministerial-Bekanntmachung vom 30. December 1859, die Anfhebung des Verboto der Anofuhr von Pferden aus dem Fürstenthume über die Grenzen gegen das Zollvereind-Audland bett. Mit Hoöchster Genehmigung Sorenissiml wird das durch die Ministerial-Bekannt- machung vom 10. März d. J. lGes.-Samml. S. 80) angeordnete Verbot der Aus- fuhr von Pferden aus dem Fürstenthume über die Grenzen gegen das Zollvereins-Aus- land vom 1. Januar 1860 an wieder aufgehoben. Nudolstadt, den 30. December 1859. Furstl. Schwarzb. Ministerium. Dr. v. Bertrab.