1860. 45 Gesetzsammlung fuͤr das Fuͤrstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtes Stüch vom Jahre 1860. .K. XV. Bekanntmachung der Fürstlichen Regierung vom 16. Juli 1860, die Ertheilung eines Privile- Hiums für den Maschinen-Constructeur Melchior Nolden in Frankfurt a. M. auf eine Maschine zum Reinigen deds Getraides. Mit höchster Genehmigung Serenissimi ist dem Maschinen-Constructeur Melchior Nolden in Franksurt a. M. ein Privilegium auf eine Maschine zum Reinigen des Ge- traides in der durch Zeichnungen und Beschreibung nachgewiesenen Weise auf acht nach einander solgende Jahre von heute ab für den Umfang des hiesigen Fürslenthums mit der Wirkung ertheilt, dah ohne seine Zustimmung Niemand befugt sein soll, diese von ihm erfundene Maschine zu fertigen. Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als erloschen zu betrachten, wenn die Ausführung und Anwendung der sraglichen Erfindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen Jahresfrist nachgewiesen werden kann. Auch wird die Neuheit und Eigenthümlichkeit der Erfindung im Sinne der nach der Bekanntmachung des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths- Collegiums vom 12. April 1843 bei lung von Erfindungspatenten in den deutschen 3 sähe ausdrücklich vorausgeseßt. Die unterzeichnete Fürstliche Regierung macht solches zur allgemeinen Nachachlung hiemit öffentlich bekannt. Rudolstadt, den 16. Juli 1860. Färstl. Schwarzb. Regierung. Dr. v. Bertrab. 5 Wiemann. Fürstl. Schw. Nudolst. Gesehsamml. XXI. 9 Ausgegeben in Rudolstadt den 8. Seplember 1860.