1860. 115 .X XXIX. Bekanntmachung der Fürstlichen Regierung vom 5. Derember 1860, betreffend die Ertheilung eince Privilegiumo für den Maschinenfabrikanten Julius de Vary zu Offenbach zur Einführung von drei Maschinen zur CEigarrenfabrikation, nämlich einer Cigarremwickelmaschine, einer Cigarrenüberspinnmaschine und einer Cigarrenabschneidemaschine. Mit. Höchster Genehmigung Sorenissimi ist dem Maschinensabnikanten Julius de Barv zu Osseubach ein Privilegium zur Einführung von drei Maschinen zur Cigarrenfabrikation, nämlich einer Cigarrenwickelmaschin, einer Cigarrenüberspinn= maschine und einer Cigarrenabschncidemaschine in der durch Beschreibung und Zeich- nung nachgewiesenen Weise auf Fünf nach einander folgende Jahre von heute ab für den Umfang des hiesigen Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt worden, dah ohne seine Zustimmung Niemand befugt sein soll, diese von ihm erfundenen Ma- schinen in den hiesigen Fürstlichen Landen einzuführen und in Anwendung zu bringen. Dieses Privilegium ist jedoch alsdaun als erloschen zu betrachten, wenn die Ausführung und Anwendung der fragl. Erfindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen Jahressrist nachgewiesen werden kann. Auch wird die Neuheit und Eigen- thümlichkeit der Ersindung im Sinne der nach der Bekanntmachung des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths- Collegiums vom 12. April 1843 bei Ertheilung von Er- findungspatenten in den deutschen Zollvereins-Staaten zu beobachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt. Die unterzeichnete Fürstliche Regierung macht solches zur allgemeinen Nach- achtung hiermit öffentlich bekannt. Rudolstadt, den 5. December 1860. Füärstl. Schwarzb. Regierung. Scheidt. K. A. Vater.