1861. 5L Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtes Slüch vom Jahre 1801. NXXIII. Ministerial-Bekanntmachung vom 12. Juli 1861, betreffend die unker den Zollvereinsstaaten getroffene Ueber- einkunft wegen Vergütung der Steuer für aucgeführten Rübenzucker, Besteu- rung deß Zuckers au# getrockneten Rliben und Verzollung des auslänischen Zuckers und Syrops. Die nachstehende, von den Regierungen der zum Zollvereine gehörenden Staaten abgeschlossene Uebereinkunft wegen Vergütung der Steuer für ausgeführten Rüben- zucker, Besteuerung des Zuckers aus getrockneten Rüben und Verzollung des ausländi. schen Zuckers und Syrops wird, nachdem die allseitige Natification derselben erfolgt ist, anmit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Rudolstadt, den 12. Juli 1861. Fürstl. Schwarzb. Ministerium. v. Ketelhodt. Fürsil. Schw. Rurelst. Gesetzsamml. Xll. 16 Ausgegeben in Rudolstadt den 20. Juli 1801.