1861. 107 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Meuntes Stäck vom Jahre 1861. 3. XXV. Mirnisterial-Bekannutmachung vom 22. Juli 1861, eine Ergänzung des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Verein-Zolltarif betreffend. In Folge einer, von den Zollvereinsregierungen getroffenen Vereinbarung ist das aus dem Zollvereinsauslande unvermischt eingehende, in neuerer Zeit zur Papier- fabrikation mit verwendete Holzmehl den unter Abtheilung I. pos. 28 des Vereins- Zolltarifs ausgeführten zollfreien Gegenständen zugewiesen worden, was hiemit als Ergänzung des amtlichen Waarenverzeichnisses zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Rudolstadt, den 22. Juli 1861. Fürstl. Schwarzb. Ministerium. v. Bertrab. Färsl. Schw. Rudolst. Gesetzsamml. XX1U. 17 Ausgegeben in Rudolstadt den 17. August 1861.