56 1863. Verbindung mit Bindfaden aus Hanf oder mit Werg, ingleichen in Ver- bindung mit leinenen oder baumwollenen Fäden, womit die Bündel der Binsen, Fasern u. s. w. unwickelt sind, auch mit einer — von Leinen, Wolle oder Baumwolle bis 2 Zoll Preußisch Breite. A A Decken, dergleichen mit einer über 2 Zoll Preußisch breiten Einsassung. von Leinen, Wolle oder Baumwolle II. 22. e Decken (Fußdecken) ganz oder theilweise auẽ versponnenen * cedrehten vege- tabilischen Fasern mit Ausnahme von Baumwolle, gefärbt oder ungefärbt; auch dergleichen in Verbindung mit Kälber-, Kuh= oder Hunde-Haaren oder mit Schweineborsten, mit einer blosen Einfassung von Leinen, Wolle oder Baumwolle, oder sonst in unwesentlicher Verbindung mit nicht seidenen Spinnmaterialien: a) sofern sie weder in der Kette, noch in dem Schusse mehr als B Ee auf den laufenden Preußischen Zoll enthalten h) insofern sie mehr als 15 Fäden in der Kette oder in dem ensr 43# den laufenden Preußischen Zoll enthalten Decken, dergleichen ohne Rücksicht auf die Fadenzahl, wenn die t mit nicht seidenen Spinnmaterialien eine wesentliche i Decken (Fußdecken) ganz grobe, aus Kälber-, Kuh-, Onnde- * — Schweineborsten, allein oder in Verbindung mit Werg II. 41. Anmerkung. Decken (Fußdecken, Fußteppiche) aus Wolle oder anderen Thierhaaren, allein voer in Verbindung mit anderen nicht seidenen Spinnmaterialien . II. 41., Matten und Fußdecken von Stroh, Fäls, Vas. Biusen und ra ordinaire ungefärbte . .ll.3.-.n.1. Matten und Fußdecken, gesarbte .. ...llI.)-s2 Matten und Fußdecken, noch feinere, sparterieähnliche ... ll.85.b. (Siehe übrigens Decken, Fußdecken) 5) Email (künstliche Glasurmasse) ist auf die allgemeine Eingangsabgabe ver- wiesen. 6) Mehl aus genießbaren Kastanien (Maronen) unterliegt wie die genießbaren Kastanien selbst nach Posilion II. 25. i. H. des Vereinszolltarifs der Verzollung mit Thlr. = 7 Fl. vom Zentner, sofern dasselbe nicht geröstet, oder mit Zucker, Vanille und dergleichen vermengt und zum feinen Taselgenusse zubereitet ist, in welchem Falle