72 1863. XXII. Ministerial-Bekanntmachung vom 18. September 1868, die Berathung und Beschlußfassung über Recurse geden Entscheidungen des Fürstlichen Gonsistoriumo in gemischt-geistlichen An- gelrgenbeiten betreffend. Zur Ausführung der Verordnung vom heutigen Tage im Betreff der Berathung und Beschlußfassung über Recurse gegen Entscheidungen des Fürstlichen Consistoriums in gemischt geistlichen Angelegenheiten haben Serenissimus gnädigst bestimmt, daß dem Fürstlichen Ministerio für solche Sachen nachbezeichnete Beamte: der Geheime Finanzrath Schwartz, der Oberforstmeister 2c. Freiherr von Gleichen. Nußwurm, der Kreisgerichts-Director Couradi, der Kirchenrath und Superintendent Biel in Köniß und der Superintendent Heubel in Blankenburg mit vollem Stimurecht beigeordnet sein sollen. Rudolstadt, den 18. September 1863. Fürstl. Schwarzb. Ministerium. v. Bertrab.