1864. 163 Gesetzsammlung fuͤr das Fuͤrstenthum Schwarzburg Rudolstadt. Dreheehntes su#n vom — XXIV. Ministerial-Bekanntmachung vom 5. August 1864, die Ertheilung von Gewerbelegitimations-Karten für Handelsreisende betreffend. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die laut Ziffer 2 der diesseitigen Bekanntmachung vom 8. Januar d. J. (Ges. Samml. Seite 15) im König- reiche Sachsen zeither bestandene Beschrankung, wornach Handelsreisende, welche für mehr als ein Handels oder Fabrikhaus Aufträge besorgen, nicht abgabenfrei zuge- lassen wurden, aufgehoben worden ist. Rudolstadt, den 5. August 1864. FJürstl. Schwarzb. Ministerium. v. Bertrab. Fürftll. Schw. Rudolst. Gesehsamml. XXV. 26 Ausgegeben in Nudolstadt den 3. September 1664.