1864. 167 Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzehates Stöck vom Jahre 1864. M XXVII. Ministerial-Bekanntmachung vom 27. September 1864, die Aufhebung der Uebergangsstelle zu Buttlar und die Vercinigung derselben mit der Großherzoglich Sächsischen Steuer-Receptur zu Geisa betr. Nachdem nach einer Mittheilung der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung die Aufhebung der Uebergangsstelle zu Buttlar und die Vereinigung derselben mit der Großherzoglichen Steuer = Receptur zu Geira vom 1. Novemoer v. J. vrs###ossen. worden ist und in Folge dessen von diesem Zeitpunkte ab für den übergangssteuer- pflichtigen Verkehr zwischen Vacha und Hünefeld, sowie für die Abfertigung von Spirituosen mit Bonifications-Anspruch in dieser Richtung nur die Uebergangsstraße über Geisa nach und von Hünefeld eröffnet bleiben wird, so wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntnih gebracht. 5n Rudolstadt, den 27. September 1864. Fürstl. Schwarzb. Ministerium. v. Bertrab. Fürstl. Schw. Nudolst. Gesetsamml. XxXy. 7m Ausgegeben in Rudolstadt den 5. Revember 1864.