162 1865. Uebereinkunft wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst. Seine Majestät der König von Preußen und Seine Majestät der Kaiser der Fran- zosen, gleichmäßig von dem Wunsche beseelt, im gemeinsamen Einverständniß solche Maaßregeln zu treffen, welche Ihnen zum gegenseitigen Schußze der Rechte an literari- schen Erzeugnissen und Werken der Kunst vorzugsweise geeignet erschienen sind, haben den Abschluß einer Uebereinkunft zu diesem Zwecke beschlossen und zu Ihren Bevoll. mächtigten ernannt, nämlich: DTeine Maijestät der König von Preußen: den Herrn Albrecht Grafen von Bernstorff. Stintenburg, Allerhöchst Ihren Staatsminister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grohkreuz des Rothen Adler= Ordeus mit Eichenlaub und Groß- Comthur des Königlichen Hausordens von Hohenzollern 2c. 2. W., den Herrn Johann Friedrich von Pommer Esche, Allerhöchst Ihren Genc- raldirector der Steuern, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter Classe mit Stern und Eichenlanb 2c. 2c. 7., den Herrn Alexander Maximilian Philkpsborn, Allerhöchst Ihren Wirk- lichen Geheimen Legationsrath, Ritter des Nothen Adler-Ordens zweiter Classe mit Eichenlaub 2. ½. ꝛc., und den Herrn Martin Friedrich Rudolph Delbrück, Allerhöchst Ihren Di- rector im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter Classe mit Eichenlaub 2c. 2c. ½. und Seine Masestät der Kailser der Franzosen: den Herm Heinrich Gottfried Bernhard Alphons Fürsten von La Tour d'Anvergne, Allerhöchst Ihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei seiner Majeslät dem Könige von Preußen, GroßOffieier des Kaiser-